Dr. Karg & Kollegen
Sanierung  &  Restrukturierung

Sanierung und Restrukturierung

Erkennen. Auswerten. Sanieren.

Sanierung und Restrukturierung stellen eigenständige Tätigkeitsgebiete dar. Wir bringen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen durch organisatorische und finanztechnische Maßnahmen wieder auf Kurs, um eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden.

Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern stehen wir bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zur Seite. Dabei übernehmen wir die Aufarbeitung des Status Quo, die Ursachenanalyse und die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und dessen Umsetzung. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig eine bestehene Krise zu erkennen und die Ursachen auszuwerten.

Zugleich überwachen wir die Umsetzung im Hinblick auf insolvenz- und haftungsspezifische Risiken. Wir setzen die für den Einzelfall am besten geeigneten Instrumentarien ein. Beginnend mit Sanierung aus eigener Kraft, ggf. begleitenden Verhandlungen mit einzelnen Stakeholdern und der Durchführung eines Investorenprozesses (M&A), über die Durchführung eines Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG bis hin zur Begleitung des Mandanten durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Die Möglichkeiten, ein Unternehmen erfolgreich zu sanieren, sind vielfältig.

Neben der betriebswirtschaftlichen Analyse ergreifen wir Maßnahmen zur Schaffung von Liquidität, erstellen die von Banken und sonstigen Finanzierern geforderten Sanierungsgutachten nach und in Anlehnung an die IDWS6-Standards und implementieren ein Controlling-System hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen. Als Interimsmanager und Chief Restructuring Officer unterstützen wir im Unternehmen vor Ort Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter bei der Umsetzung der Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Interimsmanagement und Unternehmensplanung bieten wir in diesem Zusammenhang auch Insolvenzverwaltern an.

Künftig werden wir uns auch als gerichtlich bestellte Restrukturierungsbeauftragte im Sinne des §§ 77 ff StaRUG engagieren. Der Gesetzgeber sieht dessen Aufgabe vorrangig in der Unterstützung des Unternehmens und der Gläubiger bei der Ausarbeitung und Aushandlung des Restrukturierungskonzepts und des auf ihm basierenden Plans (§ 84 StaRUG).

Anwälte sind Interessensvertreter, keine Performancekünstler

Fachliche Kompetenz, Einsatz und Durchsetzungsvermögen sind nach wie vor die wesentlichen Eigenschaften eines guten Rechtsanwalts.
 

Prävention ist kein medizinisches Alleinstellungsmerkmal

Wir finden Lösungen in Krisensituatiuonen und gehen gemeinsam mit Ihnen in eine erfolgreiche Zukunft