Dr. Karg & Kollegen

Unternehmenskauf- und verkauf (M&A Transaktionen)

Ihre Rechtsanwälte für M&A Transaktionen

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich mit unserer jahrelangen Expertise bei Unternehmenskäufen, -verkäufen, Umwandlungen, Joint Ventures und Gesellschaftervereinbarungen (z. B. Stimmbindungs- oder Pool-Verträge). Wir begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen und gestalten oder prüfen alle relevanten Vertragsunterlagen.

Unser rechtliche Beratung erfasst daher folgende Leistungen:

  • Herausarbeiten der Ziele der geplanten Transaktion sowie darauf aufbauend die Ermittlung eines passenden Vertragspartners
  • Prüfung eines Angebots
  • Gestaltung oder Prüfung des Letter of Intent
  • Beratung bei einem Asset Purchase Deal oder Share Purchase Deal
  • Durchführung der Due-Diligence-Prüfung
  • Bewertung des Unternehmens, Herausarbeitung der Haftungsrisiken (z. B. rechtlicher oder steuerlicher Art, finanzielle Lage, potentiell ungünstige laufende Vertragsbeziehung)
  • Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen und Gestaltung/ Prüfung des Kaufvertrages
  • Nach Signing und Closing beraten und vertreten wir Sie bei Post-M&A-Streitigkeiten (z. B. Anfechtung des Kaufvertrages, Mängelhaftung etc.)

Daneben beraten und vertreten wir Sie bei Umwandlungs- oder Umstrukturierungsprozessen. Dieses Leistungsspektrum umfasst u. a. die Verschmelzung, Ausgliederung oder Spaltung von Unternehmensteilen sowie den Formwechsel (z. B. Umwandlung eines eingetragenen Kaufmannes in eine GmbH & Co. KG). Wir beraten Sie im Vorfeld, welche Maßnahmen zur Umstrukturierung oder Umwandlung für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind. Sodann erhalten Sie erhalten eine individuelle, direkt auf Ihren Fall abgestimmte Beratung. Im Anschluss erfolgt durch uns die Gestaltung aller Unterlagen (z. B. Umwandlungsverträge, Gesellschaftsverträge, Überleitungsvereinbarungen von Gesellschaftsanteilen/ Anwachsung, Gesellschafterbeschlüsse u. v. m.).

Ferner vertreten und beraten wir Sie in einen im Nachgang entstehenden Streitigkeiten, z. B. Gesellschafterstreitigen oder Anfechtungsklagen.