Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Aufgrund unserer langjährigen Expertise als Wirtschaftskanzlei betreuen wir in- und ausländische Unternehmen in sämtlichen handels- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsangelegenheiten.
Das Handelsrecht umfasst u. a. das Recht des Handelsstandes und das Recht des Handelsgeschäfts, daher auch insbesondere das Vertriebsrecht. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Gestaltung oder Prüfung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, (internationalen) Vertriebsverträgen (UN-Kaufrecht/ CISG), (internationalen) Einkaufs- und Logistikverträgen, Franchiseverträgen sowie Kommissionsverträgen und selbstverständlich bei allen anderen unternehmerischen Kooperationen. Ferner beraten wir Sie zu bereits laufenden Vertriebsverträgen und zu den sich hieraus ergebenden Streitigkeiten. Bei unserer rechtlichen Prüfung werden stets Nebenbereiche wie Insolvenzrecht, Arbeits- und Kartellrecht sowie Familien- und Erbrecht mitberücksichtigt.
Wir beraten Sie darüber hinaus vollumfänglich im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei der Vertragsgestaltung, bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Fällen der Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter (Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz). Insbesondere die Vertretung von Geschäftsführern in Haftungsprozessen ist durch unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht und der Insolvenzverwaltung unser Kerngebiet.
Zudem erstellen oder überprüfen wir Satzungen (Gesellschaftsverträge) und Geschäftsführerdienstverträge. Unser Tätigkeitsbereich umfasst weiterhin die Beratung sowie die Unterstützung bei der Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie die wirksame Fassung von Gesellschafterbeschlüssen oder die Vertretung und Beratung bei den sich hieraus ergebenen Streitigkeiten, wie Gesellschafterstreitigkeiten (Corporate Litigation) zwischen den Gesellschaftern oder den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer (z.B. Post-M&A). Sofern Sie eine Kapitalerhöhung (Barkapital- oder Sachkapitalerhöhung) oder eine Herabsetzung des Stammkapitals planen oder Geschäftsanteile erwerben oder verkaufen wollen, sind wir Ihre Ansprechpartner.
Aufgrund der anstehenden Reform des Personengesellschaftsrechts (ab 01. Januar 2024 in Kraft) kommen insbesondere auf Gesellschaftern bürgerlichen Rechts erhebliche Änderungen zu. Gerne beraten wir Sie zu Fragen bezüglich der Eintragungsfähigkeit der neuen eGbR im (neuen) Gesellschaftsregister.
In beiden Rechtsgebieten betrachten wir den Sachenverhalt aus allen in Frage kommenden Blickwinkeln. Sie erhalten von uns das all-inklusive-Paket. Als Kanzlei mit ausschließlicher Expertise im Wirtschaftsrecht sowie in der Insolvenzverwaltung wissen wir, worauf es ankommt.