Dr. Karg & Kollegen

Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihre Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt eine unserer Kernkompetenzen dar. Wir beraten öffentliche und private Institutionen, nationale und internationale Banken und überdies Unternehmen und Konzerne in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.

Wir erarbeiten auf Ihren individuellen Fall abgestimmte praxisorientierte Lösungen. Unsere Beratungsleistung erfasst neben der Vertragsgestaltung (z. B. Garantieverträge) und der Verhandlung mit Aufsichtsbehörden auch die vollumfängliche Wahrung Ihrer Interessen im Falle der wirtschaftlichen Schieflage eines Kunden (z. B. Forderungssicherung).

Insbesondere für den Fall, dass einer Ihrer Vertragspartner oder Kreditnehmer in die Insolvenz gerät, ist es notwendig, eine auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfahrene Rechtsanwaltskanzlei hinzuzuziehen, um Risiken einer Insolvenzanfechtung zu umgehen und die eigene Forderung zu sichern. Wir stehen Ihnen bereits im Vorfeld durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zur Verfügung, um Ihre Rechte, Ansprüche und Forderungen bereits vorab sichern zu können.

Wir beraten Sie zudem kompetent in folgenden rechtlichen Schwerpunkten:

  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bankverkehr
  • Kreditvertragsrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Rechtsprobleme im (internationalen) Zahlungsverkehr
  • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr
  • Pfandbriefgeschäfte
  • Finanzkommissionsgeschäfte
  • Emissionsgeschäfte
  • Konsortialgeschäfte
  • Kapitalanlagerecht
  • Wertpapierhandel
  • Investmentgeschäfte
  • Alternative Anlageformen
  • Vermögensverwaltung
  • Vermögensverwahrung
  • Factoring
  • Leasingverträge
  • Bankrecht der europäischen Gemeinschaft
  • Bankenaufsichtsrecht

In dem Zusammenhang sind freilich Nebengebiete wie Geldwäscheprävention, Datenschutz und steuerrechtliche Bezüge von besonderer Relevanz.

Besonders die Geldwäscheprävention ist von außerordentlicher Bedeutung. Um zu verhindern, dass durch Unachtsamkeit der Verdacht der Verschleierung von Geldern mit illegaler Herkunft entstehen könnte, beraten wir Sie über wichtige Präventionsmaßnahmen, die in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bank ergriffen werden müssen, um verdächtige Transaktionen umgehend zu identifizieren und der zuständigen Behörde melden zu können.

Für Finanzdienstleister besteht zudem ab Inkrafttreten der Whistleblower Richtlinie die zwingende gesetzliche Verpflichtung ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, und zwar unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Jahresumsatz. Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.