Dr. Karg & Kollegen

Insolvenzrecht

Ihre Rechtsanwälte für Insolvenzrecht

Wir vertreten und beraten Unternehmen im Zusammenhang mit strukturellen und finanziellen Schwierigkeiten. Zudem prüfen wir das Vorliegen möglicher Insolvenzantragsgründe, um zu verhindern, dass der Tatbestand der Insolvenzverschleppung eintritt. Wir sind Ihre Experten im Insolvenzrecht.

Mit Unterstützung unserer Betriebswirte beraten wir vollumfänglich bei der Sanierung oder Restrukturierung von in die Krise geratenen Unternehmen. Wir erstellen in diesem Zusammenhang den Liquiditätsplan, die Ertragsplanung oder führen eine integrierte Planung. Weiterhin kalkulieren wir die Kostenstruktur der betroffenen Unternehmen durch und beraten im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche Refinanzierung. Hierzu nutzen wir unser langjährig aufgebautes Netzwerk zu Banken, Investoren und Family-Offices.

Von enormer Relevanz in der Beratung im Insolvenzrecht ist die eingehende Beratung von Geschäftsführern, Gesellschaftern, Vorständen oder Aufsichtsräten. Wir klären Sie über die möglichen Risiken auf und beraten Sie dahingehend, welche Handlungen im insolvenznahen Bereich zu unterbleiben haben. Profitieren Sie hier von unserer jahrzentelangen Erfahrung als Insolvenzverwalter und im Insolvenzrecht.

Ferner vertreten wir Kunden und Lieferanten von Unternehmen, die kurz vor Insolvenzantragsstellung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen oder sich bereits in einem solchem befinden. Unsere Beratungsleistung umfasst in dem Zusammenhang u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Prüfung von AGB auf Insolvenzfestigkeit
  • Beratung und Vertretung bei der Absicherung der eigenen Forderungen gegen Forderungsausfälle des Vertragspartners
  • Schutz vor Lieferengpässen

Im Falle der eingetretenen Insolvenz übernehmen wir die Kommunikation mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter oder Sachwalter und sichern Ihre Forderungen im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens / Eigenverwaltungsverfahrens. Wir führen die Kommunikation mit Insolvenzverwalterkanzleien und Generalbevollmächtigten.

Da wir selbst als Insolvenzverwalter tätig sind und das Insolvenzrecht tagtäglich anwenden, kennen wir den wesentlichen Teil der Beteiligten im Rahmen einer Insolvenz persönlich und sind daher dazu in der Lage, streitige Punkte oder Unklarheiten zügig "auf dem kurzen Dienstweg" zu klären und umzusetzen. Hierzu sind andere Kanzleien, die auf dem Gebiet des Insolvenzrechts nicht tätig sind, rein faktisch nicht in der Lage. Weiterhin vertreten wir Ihre Rechte nach Antragsstellung im Gläubigerausschuss, und kümmern uns um die Durchsetzung bestehender Sicherungsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter (Generierung höher Verwertungserlöse).

Wir beraten und vertreten außerdem Banken und Kreditinstitute bei der Anbahnung eines Kreditgeschäfts  insbesondere zu der damit verbundenen Risikoabsicherung und gestalten die dazugehörigen Verträge. Weiterhin führen wir Schulungen für Mitarbeiter der Banken und Kreditinstitute durch.

Zudem beraten und vertreten wir  Banken und Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Nachbesicherung, der Prüfung der Wirksamkeit von Sicherheiten, dem Austausch von Sicherheiten sowie möglichen Handlungsoptionen im Bereich der Sanierung und Restrukturierung von Kunden der Banken. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung folgender Sicherheiten:

  • Raumsicherungsübereignungen
  • Sicherungsübereignungen 
  • Globalzession
  • Grundpfandrechte
  • AGB-Pfandrechte

Selbstverständlich erfolgt unserseits auch eine Prüfung der Wirksamkeit von Kreditsicherungsrechten außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Gerade in einer Zeit, die von wirtschaftlichen Unwägbarkeiten geprägt ist, ist eine rechtssichere Sicherheitenlage unabdingbar.