Dr. Karg & Kollegen

Rechtsanwälte für Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens – ob in der Position des Schuldners oder des Gläubigers– ist komplex und erfordert ein höchst präzises Vorgehen. Dies gilt insbesondere für eine Teilungsversteigerung, z. B. bei einer Erbengemeinschaft.

Verfügen Sie über einen vollstreckbaren Titel und möchten diesen realisieren, so können Sie Ihre vollstreckbare Forderung gegen den Schuldner im Wege des Betreibens eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchsetzen. Wir entwickeln eine auf Ihren Fall individuell abgestimmte Strategie zur Durchführung der Zwangsversteigerung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung sowie bei der Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie und dem weiteren Verlauf der Zwangsversteigerung.

Sofern Sie Schuldner einer Zwangsversteigerung sind und diese verhindern möchten, um Ihr Eigentum nicht verlieren zu müssen, beraten wir Sie erfolgsorientiert. Wir entwickeln Strategien und Handlungsoptionen, um die Zwangsversteigerung abwehren zu können. Insbesondere führen wir Verhandlungen mit den Gläubigern, um eine Einigung als Alternative zur Beitreibung der Zwangsvollstreckung zu finden.

Eine andere Form der Zwangsvollstreckung ist die Zwangsverwaltung. Der Unterschied zur Zwangsversteigerung besteht insofern darin, dass der Gläubiger nicht aus der Immobilie selbst befriedigt wird, sondern aus dem Nutzen der Immobilie.

Sind Sie Gläubiger oder Schuldner in einem angeordneten Zwangsverwaltungsverfahren, unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Expertise. Möglich wäre in diesem Zusammenhang auch, dass Rechtsanwälte unserer Kanzlei als Zwangsverwalter eingesetzt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie uns als Zwangsverwalter lediglich gegenüber dem Vollstreckungsgericht empfehlen können. Das Vollstreckungsgericht führt die Auswahl des Zwangsverwalters nach billigem Ermessen durch, es besteht daher kein Anspruch auf die Bestellung einer bestimmten Person.

Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsfragen und Rechtsproblemen rund um das Thema Zwangsverwaltung.