Dr. Karg & Kollegen

DEGAG-Gruppe

Insolvenzverfahren am 22.08.2025 eröffnet

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden im Rahmen der Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der DEGAG-Gruppe mögliche Rückforderungen von Ausschüttungen an Anleger aus den Vorjahren geprüft.

Das Amtsgericht Hameln hat die Insolvenzverfahren über die

  • DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG,
  • DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH,
  • DEGAG Kapital GmbH sowie
  • DEGAG WI8 GmbH
    eröffnet. Forderungen konnten bis zum 7. Oktober 2025 zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Nach Angaben aus dem Verfahren könnten frühere Ausschüttungen als anfechtbare Rechtshandlungen im Sinne von § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen) gewertet werden, wenn sich eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bereits seit 2023 feststellen lässt. In einem solchen Fall wären betroffene Anleger nicht nur vom Verlust ihrer Einlagen betroffen, sondern könnten zudem zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen verpflichtet sein.

 

Hintergrund der Insolvenz

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der DEGAG-Gruppe traten bereits Ende 2024 offen zutage, als die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH angekündigt hatte, die fälligen Dezember-Auszahlungen an Anleger nicht leisten zu können.
Ende Januar 2025 folgte schließlich die Insolvenzanmeldung; das Amtsgericht Hameln eröffnete am 10. Februar 2025 die vorläufigen Verfahren über die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie über deren Muttergesellschaft, die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG.

Die DEGAG-Gruppe war in der Vergangenheit insbesondere im Bereich Wohnimmobilieninvestments tätig und finanzierte ihre Projekte über Eigen- und Fremdkapital sowie über von Privatanlegern gezeichnete Genussrechte und Anleihen. Diese Kapitalanlagen waren nachrangig und unbesichert, was im Insolvenzfall ein erhebliches Risiko bis hin zum Totalverlust für die Anleger bedeutet.

 

Rechtliche Einordnung

Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens werden Zahlungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie anfechtbar sind. Dabei kann es sich um Ausschüttungen, Zinszahlungen, Rückzahlungen von Nachrangdarlehen oder sonstige Leistungen handeln. Ziel der Anfechtung ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger (§§ 129 ff. InsO).

Ob eine Rückforderung im Einzelfall berechtigt ist, hängt insbesondere von der rechtlichen Ausgestaltung der zugrunde liegenden Verträge sowie dem Zeitpunkt der Zahlung ab.

Eine erfolgreiche Insolvenzanfechtung führt gemäß § 143 InsO zur Rückzahlungspflicht des Empfängers an die Insolvenzmasse.

 

Prüfung von Anlegerrechten

Für betroffene Anleger kann es ratsam sein, die Wirksamkeit von Nachrangklauseln in den jeweiligen Vertragsunterlagen sowie etwaige Beratungs- oder Vermittlungspflichten zu prüfen. Unter Umständen können Schadensersatzansprüche gegenüber Anlagevermittlern, Beratern oder Organmitgliedern bestehen, falls unzutreffende oder unvollständige Informationen über die Risiken der Kapitalanlage erteilt wurden.

 

Fazit

Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe zeigt erneut die Risiken nachrangiger Kapitalanlagen und die Bedeutung transparenter Vertragsgestaltung. Anleger sollten Rückforderungsverlangen sorgfältig rechtlich prüfen lassen, bevor Zahlungen geleistet werden.

Sono Motors GmbH

Insolvenzverfahren am 01.09.2023 eröffnet

Die Sono Motors GmbH hatte am 15.05.2023 ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Der Plan, etwa 44 Millionen Euro in Raten an alle Kunden zurückzugeben, die Anzahlungen für ein solarbetriebenes Auto geleistet hatten, ist offenbar gescheitert. Am 01.09.2023 wurde nunmehr das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Über Crowdfunding hatte das Unternehmen Geld eingesammelt, um ein E-Auto zu bauen, das auch über Solarzellen in der Karosserie geladen werden kann. Nach früheren Angaben hatte Sono bis Anfang dieses Jahres gut 44 000 Vorbestellungen für das Auto ("Sion") erhalten. Im Jahr 2024 sollte dieses zum Preis von 30 000 Euro auf den Markt kommen. Manche Kunden hatten den kompletten Kaufpreis für den Wagen bereits vorgestreckt, andere nur einen Teil davon. Insgesamt geht es um rund 44 Millionen Euro. Im Februar 2023 hat Sono Motors das Solarauto-Projekt abgebrochen und ca. 250 Mitarbeiter gekündigt, weil sich keine Investoren und nicht genügend potentielle Käufer für das Auto fanden. Sono Motors wollte sich stattdessen auf das Geschäft mit Solarzellen für Busse, Kühlanhänger oder Autos anderer Hersteller beschränken.

Welche Möglichkeiten bieten sich den betroffenen Gläubigern?

In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche. Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sono motors GmbH eröffnet wurde, können entsprechende Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Da dadurch der Schaden wohl nicht vollständig ersetzt werden kann, prüft die Kanzlei intensiv weitere Schadensersatzansprüche. Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie Ihre Rechte im Insolvenzverfahren prüfen.

Insbesondere im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens sind die Abläufe komplex und erfordern eine professionelle Vertretung.

Valvero Sachwerte GmbH

Insolvenzverfahren am 01.03.2023 eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01. März 2023 das Insolvenzverfahren über die Valvero Sachwerte GmbH eröffnet (Az. 36 IN 7035/22). Die Gesellschaft hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die vorhandene Insolvenzmasse die Kosten des Verfahrens deckt. Erst sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können die Gläubiger und Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Valvero Sachwerte GmbH bot Investitionen in Gold und Edelmetalle an. Das Konzept sah vor, dass die Anleger das Gold kaufen und an die Valvero Sachwerte GmbH "verleihen". Dafür sollten sie eine jährliche Verzinsung von bis zu 4,5 Prozent erhalten. Dabei handelte es sich bei der Gold-Leihe um keine Leihe im klassischen Sinn, sondern wohl vielmehr um ein Sachdarlehen. Nach Ende der Laufzeit sollte das Gold rückerstattet werden bzw. ein entsprechendes Kaufangebot abgeben werden.

Da das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet wurde, geht es für die Anleger nun darum, ihre Rechte zu prüfen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob sie ggf. Pfand- oder Eigentumsrechte an dem Gold erworben haben könnten. Das könnte den Vorteil haben, dass Anleger Aus- oder Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltend machen könnten.

Wir prüfen Ihre Rechte und setzen diese gegenüber dem Insolvenzverwalter durch.

Memminger Brauerei GmbH

Insolvenzverfahren eröffnet - wir vertreten Sie als Gläubiger

Mit Beschluss vom 31.03.2023 hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Memmingen unter dem Aktenzeichen 2 IN 36/23 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt.

Daneben haben auch die Memminger Brauerei-Logistik GmbH (Az. 2 IN 38/23) sowie die Memminger Brauerei GmbH & Co. KG Grundstücks KG (Az. 2 IN 38/23) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Auch in diesen Verfahren wurde Herr Rechtsanwalt Henrik Brandenburg zum Sachwalter bestellt.

Unter Aufsicht des Sachwalters wird der Geschäftsbetrieb der Memminger Brauerei GmbH weiterhin fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist es gleichwohl wichtig, dass Sie Ihre Rechte prüfen lassen. Insbesondere mögliche Aus- und Absonderungsrechte (Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum, Vermieterpfandrecht, Werkunternehmerpfandrecht, etc.) sind zu prüfen und durchzusetzen.

Wir vertreten Sie gegenüber dem insolventen Unternehmen und übernehmen die Korrespondenz mit der Insolvenzschuldnerin sowie dem Sachwalter. Insbesondere bei einer Eigenverwaltung ist es wichtig, dass Sie sofort handeln. Kommen Sie schnellstmöglich auf uns zu. Als Rechtsanwälte für Insolvenzrecht prüfen wir Ihre Rechte.

P&R-Container Insolvenzverfahren

Ihre Rechtsanwälte im Insolvenzrecht - Verteidigung gegen Klagen des Insolvenzverwalters

Mit Beschlüssen vom 24.07.2018 wurden durch das Amtsgericht München die seit Anfang des Jahres 2018 anhängigen (vorläufigen) Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&R Vertriebsgesellschaften (P&R Container Leasing GmbH, P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie P&R Transport-Container GmbH) nunmehr eröffnet. Die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke wurden durch das Amtsgericht München auch zu den Insolvenzverwaltern in den eröffneten Verfahren bestimmt.

Der P&R-Insolvenzverwalter Dr. Jaffé hatte im Verlauf des Jahres 2020 begonnen, von Altanlegern die Rückzahlung erhaltener Auszahlungen zu fordern. Der Insolvenzverwalter fordert sowohl die Mietauszahlungen der vergangenen vier Jahre als auch die Auszahlung des Container-Rückkaufswerts zurück. Der Insolvenzverwalter beruft sich hierbei auf den Insolvenzanfechtungsanspruch gemäß § 134 InsO. Es wird behauptet, dass diese Auszahlungen unentgeltliche Leistungen der mittlerweile insolventen P&R-Vertriebsgesellschaften gewesen wären.

Nachdem die Verjährung des Insolvenzanfechtungsanspruchs drohte, hat der Insolvenzverwalter zwischenzeitlich eine Vielzahl von Klagen bei Gerichten im gesamten Bundesgebiet eingereicht. Sofern Ihnen zu Beginn des Jahres 2023 eine Klage zugestellt wurde, kommen Sie jederzeit auf uns zu.

WSW WohnSachWerte eG

Insolvenzverfahren am 15.12.2022 eröffnet

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Weiden vom 15.12.2022 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSW WohnSachWerte eG eröffnet. Zum Insolvenz­verwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestellt. Zudem wurde ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Bei der WSW WohnSachWerte eG handelt es sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft mit nach eigenen Angaben mehr als 10.000 Mitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet. Inzwischen ist von mehr als 27.000 Genossen die Rede. Die Genossenschaft bot Ihren Mitgliedern insbesondere die Erschließung staatlicher Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) an. Die von den Mitgliedern geschuldeten Zahlungen, insbesondere für die übernommenen Genossenschaftsanteile, wurden durch die jeweiligen Arbeitgeber der Mitglieder als vermögenswirksame Leistungen in monatlichen Raten an die Genossenschaft überwiesen.

Im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten der WSW WohnSachWerte eG wurden mehrere Strafanzeigen erstattet, was in die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mündete. Zudem wurden alle Geschäftsunterlagen und Datenträger beschlagnahmt, die Geschäftskonten gesperrt und die wesentlichen Entscheidungsträger in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund dieser Entwicklungen wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Insolvenzverwalter wird nunmehr versuchen, Gelder zu Gunsten der Insolvenzmasse zu realisieren. Dazu gehört auch die Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen gegen (tatsächliche) Genossenschaftsmitglieder. Insbesondere kommt hier eine etwaige Nachschusshaftung in Betracht.

Da die Kanzlei mit Herrn Dr. Karg als Insolvenzverwalter bereits selbst ein Insolvenzverfahren einer größeren Genossenschaft mit mehr als 10.000 Genossen abgewickelt hat, kennen wir die rechtlichen Fragestellungen, die in solchen Verfahren zu beantworten sind. Wir vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter und vor Gericht.