Dr. Karg & Kollegen

Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Im Bereich des Individual-Arbeitsrechts und des Kollektiv-Arbeitsrechts stehen wir Ihrem Unternehmen jederzeit gerne mit einer qualifizierten Beratung zur Seite. Wir bieten eine professionelle und praxisorientierte Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und unterstützen insbesondere bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen (z. B. einem Betriebsübergang oder einem Unternehmensverkauf).

Daneben prüfen wir Konstellationen mit (internationalen) Arbeitnehmerüberlassungsverträgen auf Scheinselbstständigkeiten, um für Sie ein mögliches Haftungsrisiko sowie das Vorliegen eines Straftatbestandes (z. B. § 266a StGB) vorzeitig zu erkennen und verhindern zu können.

Gleichermaßen beraten wir Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit ihrem Dienst- und Anstellungsvertrag (z. B. bei Beendigung oder Abänderung).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen zur Verbesserung der Bilanzkennzahlen Ihres Unternehmens. Insofern können Pensionsansprüche Ihrer Arbeitnehmer auch im Falle eines Insolvenzverfahrens gesichert werden.

Wir beraten Sie bei der Etablierung eines betriebsinternen Whistleblowing Systems und gestalten das Whistleblowing System zuzüglich aller erforderlichen Unterlagen und Richtlinien im Anschluss für Sie. Das insofern maßgebliche Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Deutschland in Kürze in Kraft. Ab einer Arbeitnehmeranzahl von 50 Personen bei juristischen Personen oder einem Jahresumsatz ab 10. Mio Euro sowie bei Finanzdienstleistern besteht dann eine gesetzlich Pflicht, ein Hinweisgebersystem (interne, externe Meldekanäle, Veröffentlichung von Informationen) zu etablieren. Hiermit sollen Personen (z. B. Vertragspartner oder Arbeitnehmer) geschützt werden, die Verstöße z. B. gegen die Compliance-Richtlinie oder das Kartellrecht o. ä. im Unternehmen melden. Dies gilt für alle Unternehmen, die national und international tätig sind. Wenn Sie die Etablierung eines Hinweisgebersystems (binnen der Umsetzungsfristen) versäumen, drohen nicht unerheblich Bußgelder.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Hinblick auf die gesetzeskonforme Ausgestaltung eines der Richtlinie entsprechenden internen Meldesystems. Zumal es der Zweck der Richtlinie ist, den Hinweisgeber vor z. B. (ungerechtfertigten) arbeitsrechtlichen Sanktionen zu schützen. Aufgrund der standesrechtlichen absoluten Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten bietet es sich an, ein internes Hinweisgebersystem unter Zuhilfenahme unserer Expertise zu implementieren, da der Schutz des Hinweisgebers somit vollständig gewährleistet wird.

Daneben beraten wir Sie gerne auf dem Gebiet der Compliance. Hierzu gehört die Gestaltung einer Compliance-Richtlinie sowie die Schulung Ihrer Mitarbeiter und natürlich die Beratung bei der Einrichtung eines internen Compliance-Management-Systems.