spezialisiert. konsequent. lösungsorientiert.
Komplexe Sachverhalte verbieten einfache Lösungen. Aus diesem Grund haben wir uns in den letzten beiden Jahrzehnten konsequent auf die Kerngebiete des Wirtschaftsrechts und der Unternehmensberatung spezialisiert. Unsere Anwälte und Unternehmensberater unterstützen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht / Insolvenzverwaltung
- Recht der Berater (Rechtanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer)
- Sanierung & Restrukturierung
- Unternehmenskauf /-verkauf (M&A Transaktionen)
- Betriebswirtschaftliche und strategische Unternehmensberatung
- Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung
Wirtschaftsmandate berühren oft eine Vielzahl von Rechtsfragen, die aber keinen Selbstzweck haben. Daher unser Angebot auch der Unternehmensberatung. Das gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Ziel bestimmt unsere Vorgehensweise, weshalb wir jede Angelegenheit lösungsorientiert und fokussiert bearbeiten.
Ein wertschätzender Umgang mit allen Beteiligten ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes und Unternehmensberaters ist und bleibt aber die Durchsetzung der Mandanteninteressen. Diese verfolgen wir daher konsequent mit der erforderlichen Nachdrücklichkeit. An dieser Maxime richten wir unser Handeln aus.